Achtung von Tieren auch im Schlachtprozess

Bundestagsabgeordnete Margit Stumpp und Landtagskandidat Alexander Asbrock unterstützen tierwohlgerechten Umgang mit Schlachttieren.

Auf dem Biobetrieb von Familie Auchter in Aalen-Nesslau werden Angusrinder naturnah gehalten. Das heißt unter anderem, dass sich die Tiere von Frühjahr bis Herbst im Stall und auf der Weide frei bewegen können. Gabriele Regele vom Landesverband für Leistungsprüfungen in der Tierzucht initiierte auf dem Vorzeigehof einen Informationsaustausch am 31. August 2020 zum Thema mobile Schlachtung im Ostalbkreis. Vom zuständigen Landratsamt war der kommissarische Leiter des Geschäftsbereichs Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Dr. Ulrich Koepsel ebenso anwesend wie die Bundestagsabgeordnete Margit Stumpp nebst dem Landtagskandidaten Alexander Asbrock (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Regele führte aus, dass man die Möglichkeit der mobilen Schlachtung auch im Ostalbkreis zur Wahl haben möchte. Ziel sei, dass im Ostalbkreis die Regionalität von der Geburt der Tiere, über die Aufzucht, die Schlachtung und den Verzehr durchgängig erhalten bleibt.

Das Bewusstsein über den Wert der Regionalität und die Qualität von Fleisch sei seit Beginn der Pandemie vor allem durch den Skandal beim Großschlachtbetrieb Tönnies gewachsen, erklärte Margit Stumpp. Selbst aufgewachsen auf einem Bauernhof schilderte sie ihre teils schockierenden Erlebnisse in Schlachtbetrieben. Die „Schlachtung mit Achtung“ sei für sie bereits seit langem ein Ziel, für das sie sich einsetze. Sie unterstütze daher die hiesige Initiative nach Kräften und regte an, ganz Ostwürttemberg in die Planungen einzubeziehen.

Ein Pionier auf dem Gebiet der mobilen Schlachtung ist Ernst Hermann Maier aus Balingen.  Er stellte die von ihm mitentwickelte mobile Schlachtbox vor und erläuterte den Ablauf dieser tierschonenden Art der Schlachtung. Mit der Box wird ein zweiteiliges System verfolgt, das zum einen aus der mobilen Betäubung und Tötung der Tiere besteht und zum anderen aus der stationären Schlachtung in der Region. Die Tiere werden spätestens eine Minute nach ihrer Betäubung in der mobilen Schlachtbox entblutet. Dadurch soll sanfter und tierwohlgerechter Umgang mit den Tieren garantiert werden.

Dr. Ulrich Koepsel ordnete das Vorhaben in das gesetzliche Regelwerk des Tier- und Hygieneschutzes ein. Im Grunde sei die mobile Schlachtung möglich, allerdings müssten dabei bei den beteiligten Landwirten, Schlachtbetrieben und Dienstleistern die notwendigen Voraussetzungen gegeben sein.

Die Vertreter des Maschinenrings Ostalb e.V. zeigten sich offen für eine Investition in eine mobile Schlachtbox, stellten allerdings heraus, dass alle im Prozess beteiligten Akteure abgestimmt organisiert sein müssten.

Das direkte Aufeinandertreffen mit der Angusrinderherde bildete den Abschluss des Informationsaustauschs. Unter den Anwesenden herrschte Einigkeit, dass es ein großer Vorteil wäre, würde diese Technik auch im Ostalbkreis bald verfügbar sein.

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